Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) spielt eine zentrale Rolle im deutschen Arbeitsrecht, wenn es darum geht, wie Unternehmen mit der Bezahlung ihrer Mitarbeitenden bei Krankheit oder an Feiertagen umgehen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevant, definiert es nicht nur den Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern auch die Bedingungen, unter denen dieser Anspruch gilt oder verwehrt werden kann. Gerade in Zeiten zunehmender Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse und neuartiger Arbeitsformen ist das Verständnis dieser Regelung unerlässlich, um Unsicherheiten zu vermeiden und Compliance sicherzustellen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen Rahmen geschaffen, der Arbeitnehmer absichert, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht aufnehmen können. Dabei spielt die genaue Dauer der Arbeitsunfähigkeit, der Status des Arbeitnehmers – sei es Vollzeit, Teilzeit oder Minijob – sowie die vertraglichen oder tariflichen Zusatzregelungen eine entscheidende Rolle. In der Praxis zeigt sich oft, dass insbesondere die korrekte Krankmeldung und die Einhaltung der Meldepflichten die reibungslose Lohnfortzahlung sicherstellen.
Das Wichtigste in Kürze
Das Entgeltfortzahlungsgesetz definiert klar, für wen und wie lange bei Krankheit oder Feiertagen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber zu leisten ist. Es ist essenziell für die Praxis von Personalverantwortlichen und Führungskräften, diese Regelungen zu kennen und korrekt umzusetzen.
- Anspruch auf Lohnfortzahlung: Arbeitnehmer erhalten bis zu sechs Wochen Gehaltsfortzahlung bei Krankheit.
- Geltungsbereich: Gilt für alle Arbeitnehmer, inklusive Teilzeit, Minijobs und Auszubildende.
- Voraussetzungen für Anspruch: Arbeitsverhältnis muss mindestens vier Wochen bestanden haben.
- Pflichten bei Krankheit: Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen, ärztliche Bescheinigung ab dem 4. Krankheitstag.
Ein praxisnahes Verständnis des Entgeltfortzahlungsgesetzes schützt Arbeitgeber vor Fehlentscheidungen und sichert die finanzielle Stabilität der Arbeitnehmer im Krankheitsfall.
Entgeltfortzahlungsgesetz: Grundlegende Bestimmungen und Anspruch bei Krankheit
Das zentrale Element im Entgeltfortzahlungsgesetz ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Nach § 3 des Gesetzes sieht der Anspruch vor, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht, bis zu sechs Wochen lang ihr volles Gehalt erhalten, wenn sie unverschuldet erkranken. Dies gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang – ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Entscheidend ist, dass die Krankheit tatsächlich zur Arbeitsunfähigkeit führt, was von Beruf zu Beruf unterschiedlich bewertet werden kann.
In der Praxis bedeutet das: Ein Mitarbeiter, dessen Tätigkeit körperliche Präsenz oder spezielle Fähigkeiten voraussetzt, kann bei gesundheitlichen Einschränkungen, die seine Arbeit effektiv verhindern oder verschlechtern würden, Lohnfortzahlung beanspruchen. Der Anspruch setzt jedoch voraus, dass die Krankheit unverzüglich gemeldet wird und ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Andernfalls kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.

Regelung zur Lohnfortzahlung an Feiertagen und bei besonderer Arbeitszeitgestaltung
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt außerdem die Bezahlung an gesetzlichen Feiertagen. Wenn ein Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt und keine Arbeitspflicht besteht, muss der Arbeitgeber den Lohn in voller Höhe fortzahlen. Besonderheiten ergeben sich, wenn Arbeitnehmer in Kurzarbeit sind: Hier entfällt das Kurzarbeitergeld am Feiertag, und der Arbeitgeber zahlt das reguläre Gehalt für den Feiertag.
Wer an einem Tag unmittelbar vor oder nach dem Feiertag unentschuldigt fehlt, verliert den Anspruch auf Feiertagsentgelt. Dieses sogenannte Lohnausfallprinzip schützt Arbeitgeber vor Missbrauch und sorgt für Klarheit im Umgang mit gesetzlichen Feiertagen. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Mitarbeitende in unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen, was für Unternehmen mit Flexibilisierungsstrategien entscheidend ist.
Pflichten der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung
Ein praktischer Umgang mit Krankheit und Krankmeldung ist für Unternehmen essenziell, um rechtssicher zu agieren. Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich an den Arbeitgeber melden müssen (§ 5 EntgFG). In Zeiten des digitalen Wandels haben sich viele Unternehmen auf effiziente Abläufe eingestellt, indem sie digitale Krankmeldungen akzeptieren und automatisierte Empfangsbestätigungen nutzen.
Darüber hinaus ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem vierten Krankheitstag Pflicht. Arbeitgeber können jedoch bereits früher eine Bescheinigung verlangen, wenn dies betriebliche Gründe erfordern. Der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Regeln verhindert Verzögerungen bei der Gehaltsfortzahlung und fördert ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Liste wichtiger Pflichten und Rechte bei Krankheit
- Unverzügliche Krankmeldung an den Arbeitgeber, schriftlich oder mündlich
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 4. Krankheitstag, ggf. früher auf Arbeitgeberforderung
- Nachweis der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit zur Vermeidung von Zweifeln
- Bei Auslandsaufenthalten zusätzliche Meldung der Auslandsadresse und Krankenkasse
- Verhinderung des Übergangs von Schadensersatzansprüchen kann zur Leistungsverweigerung berechtigen
Finanzielle Aspekte der Entgeltfortzahlung und Erstattungsverfahren
Während der Lohnfortzahlung muss der Arbeitgeber das volle Gehalt weiterzahlen, inklusive variabler Bestandteile wie Zulagen oder regelmäßigen Überstundenzuschlägen (§ 4 EntgFG). Wenn Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, was in der Regel 70 % des Bruttogehalts, jedoch maximal 90 % des Nettogehalts beträgt.
Arbeitgeber können sich durch Teilnahme am Umlageverfahren U1 gegen finanzielle Belastungen absichern. Kleine Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten sind verpflichtet, Beiträge zu zahlen, welche im Krankheitsfall zu einer Teilrückerstattung der Entgeltfortzahlung führen. Diese Versicherungspraxis ist besonders relevant für Startups und Mittelständler, die mit lohnintensiven Ausfällen rechnen müssen.
Tabelle: Überblick zu Erstattungspflichten bei Entgeltfortzahlung
| Erstattungspflichtiger | Erstattete Kosten | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenkasse des Spendenempfängers | Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsbeiträge | Bei Organ- oder Gewebespende |
| Private Krankenkasse des Spendenempfängers | Arbeitsentgelt in Höhe des tariflichen Erstattungssatzes | Abweichende Regelungen möglich |
| Beihilfeträger des Bundes | Arbeitsentgelt entsprechend Bemessungssatz | Gilt auch für öffentliche Kostenträger |
| Träger der Heilfürsorge | Arbeitsentgelt | Für im öffentlichen Dienst Beschäftigte |
Besonderheiten bei der Entgeltfortzahlung im öffentlichen Dienst
Mitarbeitende im öffentlichen Dienst sind zwar durch spezielle Tarifverträge wie den TVöD geregelt, doch orientieren sich auch diese an den grundlegenden Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. So besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, sofern kein Verschulden des Mitarbeitenden vorliegt. Im Anschluss kann je nach Beschäftigungsdauer bis zur 39. Woche eine Kombination aus Krankengeld und Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden.
Dies verdeutlicht, wie das Entgeltfortzahlungsgesetz als Basis für arbeitnehmerfreundliche Regelungen dient, auch in komplexeren Tarifstrukturen. Für Führungskräfte im öffentlichen Sektor ist es daher unerlässlich, diese Zusammenhänge zu verstehen, um Mitarbeitende angemessen zu unterstützen und Verfahrenssicherheit zu gewährleisten.
Rechte und Grenzen der Entgeltfortzahlung: Wann endet der Anspruch?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet grundsätzlich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 8 EntgFG). Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer vor Kündigungen, die allein aufgrund der Krankheit ausgesprochen werden. Allerdings erlischt der Anspruch mit Vertragsende, weshalb Arbeitgeber strategisch sorgfältig vorgehen sollten.
Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer selbst verschuldet erkrankt. Eine Ausnahme bildet hier die Suchterkrankung, die als Krankheit anerkannt wird und zu einer sechs Wochen dauernden Fortzahlung führt, sofern eine Entziehungskur durchgeführt wird.
Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit?
Alle Arbeitnehmer, die mindestens vier Wochen ununterbrochen beschäftigt sind, haben Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Krankheit.
Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer bei Krankheit?
Unverzügliche Krankmeldung und ab dem vierten Krankheitstag Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber.
Wie lange wird das Gehalt bei Krankheit fortgezahlt?
Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt für bis zu sechs Wochen. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.
Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?
Ja, wenn der Arbeitnehmer die Melde- und Nachweispflichten nicht erfüllt oder die Krankheit selbst verschuldet ist, kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden.
Gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz auch für Minijobs und Teilzeitkräfte?
Ja, das Gesetz gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang, also auch für Minijobs, Teilzeit und Auszubildende.








